1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Von den AGB abweichende Vereinbarungen oder Ergänzun-gen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Anderslautende AGB des Bestellers werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von Jason Kassab-Bachi selbst im Fall unserer Lieferung oder Dienstleistung nicht Vertragsbestandteil. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so be-rührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 2. Angebot und Auftragserteilung Die Angebote von Jason Kassab-Bachi sind freibleibend und lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Abgebotes durch den Kunden zu verstehen. Alle Angaben in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben– unverbindlich. Ein Auftrag gilt bereits dann als erteilt, wenn Daten durch Datenträger oder im Wege der Fernübertragung übermittelt werden. Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn dem Büro von Jason Kassab-Bachi der Auftragserteilung nicht binnen einer Woche ausdrücklich schriftlich oder mündlich widerspricht. 3. Urheberrechte an Entwürfen und Werkzeichnungen 3.1 Jeder an Jason Kassab-Bachi erteilte Auftrag, der die Erstellung von Entwürfen und Werkzeichnungen umfaßt, ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an diesen Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §§ 2 und 31 Urheberrechtsgesetz i.V.m. den Vertragsbestimmungen des BGB. 3.2 Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetz gelten auch dann, wenn die nach § 2 Urhebergesetz erforderliche Schöpfungs-höhe nicht erreicht ist. 3.3 Die Entwürfe und Werkzeichnungen einschließlich der Urheber-bezeichnung dürfen weder im Original noch bei Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig. 3.4 Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte bzw. in Auftrag gegebene Nutzungsart und den verwendeten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung von Jason Kassab-Bachi und ggf. nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet. 3.5 Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu nutzen und zu verwerten. Dabei räumt ihm Jason Kassab-Bachi in der Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 Urhebergesetz ein. 3.6 Vorschläge des Auftrag-gebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung.
Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart worden.
4. Keine Haftung bei unkontrollierter Freigabe zur Weiterverarbeitung
4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle von Jason Kassab-Bachi gelieferten Filme, CDs oder Ausdrucke vor der Weiterverarbeitung bzw. Druckfreigabe zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb einer Woche schriftlich zu rügen. Nach rügelosem Ablauf einer Woche gelten die Vorlagen als abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht eine längere Prüfungszeit verlangt. Im Falle der unkontrollierten Druckfreigabe, Weitergabe oder Verarbeitung der Vorlagen durch den Kunden haftet Jason Kassab-Bachi nicht für Schäden, die bei der Weiterverarbeitung (insbesondere beim Druck) auftreten, es sei denn, die Fehler hätten auch bei einer ordnungsgemäßen Prüfung der Vorlagen nicht entdeckt werden können. Soweit die Fehler erst nach Druckfreigabe im anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt worden konnten, bleibt eine Haftung von Jason Kassab-Bachi auf den Auftragswert der Belichtung beschränkt.
5. Sonder- und Fremdleistungen 5.1 Vorarbeiten, wie z.B. Skizzen, Entwürfe, Probesätze, Probedrucke und Muster, die vom Auftraggeber veranlaßt sind, werden auch dann berechnet, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. 5.2 Jason Kassab-Bachi ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Jason Kassab-Bachi abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Jason Kassab-Bachi im Innenverhältnis von sämtlichen sich daraus ergebenden Verbindlichkeiten freizustellen.
6. Beendigung des Auftrages Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
7. Zahlung und Zahlungsverzug 7.1 Die Jason Kassab-Bachi zustehende Vergütung ist sofort ohne Abzug fällig. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Preisliste bei Auftragserteilung, die Gegenstand des Vertrages ist. Hat der Auftraggeber Jason Kassab-Bachi eine Einzugsermächtigung erteilt, so erhält der Auftraggeber Skonto in Höhe von 2% des Nettopreises. Auftraggeber, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, können Leistungen nur gegen Vorauszahlung in Anspruch nehmen.
7.2 Entwürfe und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine ein-heitliche Leistung, deren Vergütung sich zusammen
setzt aus: a. dem Entwurfshonorar b. dem Entgelt für das Copyright (Nutzungshonorar) c. dem Werk-zeichnungshonorar Werden keinen Nutzungsrechte eingeräumt, so entfällt das Entgelt für das Copyright. 7.3 Erstreckt sich ein Autrag über längere Zeit oder erfordert er hohe finanzielle Vorleistungen von Jason Kassab-Bachi, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten: ein Drittel der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und ein weiteres Drittel bei Fertigstellung der Hälfte der Arbeiten. 7.4 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank, mindestens aber Zinsen in Höhe von 6% zu zahlen. Bei Banküberweisungen oder Scheckeinreichungen gilt der Tag der Gutschrift auf dem Konto von Jason Kassab-Bachi als Zahlungseingang. Zahlt der Auftrag-geber nach der ersten Mahnung nicht, so werden ihm für jede weitere Mahnung Kosten von € 3,- berechnet. 7.5 Die von Jason Kassab-Bachi hergestellten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus dem Auftrag ergebenden Forderungen Eigentum von Jason Kassab-Bachi.
8. Lieferung 8.1 Jason Kassab-Bachi sendet die Druckvorlagen dem Auftraggeber auf dessen Wunsch zu. Bei Versendung geht die Gefahr bei Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über. Der Transport erfolgt auf Kosten des Auftraggebers. 8.2 Liefertermine sind nur dann gültig, wenn sie von Jason Kassab-Bachi ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Kommt Jason Kassab-Bachi mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine gewisse Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugs-schadens kann vom Auftraggeber nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden. 8.3 Auch bei vereinbarten Lieferterminen und -fristen hat Jason Kassab-Bachi Liefer- und Leistungsverzögerungen im eigenen Betrieb oder in dem eines Zulieferers nicht zu vertreten, soweit diese auf höherer Gewalt beruhen. Als solche gelten insbesondere Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Rohstoff- und Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs- und Transportstörungen.
9. Gewährleistung 9.1 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen (vgl. Ziff. 4). Zugesicherte Eigenschaften im Sinne des Gesetzes liegen nur dann vor, wenn die Eigenschaft des Werkes schriftlich zugesichert worden ist. Die Gefahr etwaiger

Fehler geht mit der Abnahme (Druck-reif-Erklärung) auf den Auftraggeber über. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabe-Erklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. 9.2 Der Auftraggeber hat Mängel innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen; andernfalls gilt die Ware als mängelfrei. Versteckte Mängel, die bei der unverzüglichen Untersuchung trotz gehöriger Sorgfalt nicht zu finden sind, können nur geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge an Jason Kassab-Bachi innerhalb von 4 Wochen ab Lieferung der Ware zugeht. 9.3 Bei berechtigten Beanstandungen ist Jason Kassab-Bachi nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle verzögerter oder unterlassener bzw. misslungener Nachbeserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten, bzw. eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. § 361 BGB bleibt unberührt. 9.4 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, die Teillieferung ist für den Auftraggeber ohne Interesse.

10. Haftung 10.1 Jason Kassab-Bachi haftet – sofern dieser Vertrag keine anderslautende Regelung trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahr-lässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Jason Kassab-Bachi nur bei der Verletzung vertragsgemäßer Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mängel-folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungs-verletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. 10.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Jason Kassab-Bachi gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung. Jason Kassab-Bachi tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

11. Aufrechnung / Zurückbehaltung Der Auftraggeber kann gegenüber dem kein Zurückbehaltungsrecht aus anderen Aufträgen geltend machen. Eine Aufrechnung ist dem Auftraggeber nur mit rechtskräftigen oder anerkannten Forderungen erlaubt. 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und – soweit vereinbar – Gerichtsstand ist Berlin.
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